DGS: KAT-Kontrollen zum Schnabelkürzverzicht ab 201601-12-2015
KAT nimmt den Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennen ab Januar nächsten Jahres in seine Leitfäden auf. Ab September 2018 ist der Verzicht für alle KAT-Betriebe verpflichtend. Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) wird ab 1. Januar 2016 den Verzicht des Schnabelkürzens bei Legehennen in seine Leitfäden aufnehmen. Interessierte Betriebe, die auf freiwilliger Basis auf das Schnabelkürzen verzichten, werden ab Januar 2016 von KAT kontrolliert. Ab 1. September 2018 dürfen dann innerhalb des KAT-Systems nur noch Eier vermarktet werden, die ausschließlich von nicht-schnabelgekürzten Legehennen stammen. Diese KAT-Entscheidung ordnet sich in die vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zusammen mit dem Bundesverband Deutsches Ei (BDE) und dem Verband Deutscher Putenerzeuger (VDP) getroffene Vereinbarung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verbesserung des Tierwohls vom 9. Juli 2015 ein. Nach dieser Vereinbarung wird ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen regelmäßig verzichtet. KAT bestätigt in seiner Erklärung die im Zuge der Vereinbarung mit dem BMEL vorgenommene Einschätzung, dass der Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennen die Halter vor große Herausforderungen stellt, was die Vermeidung von Federpicken und Kannibalismus angeht. Deshalb benennt die Vereinbarung Maßnahmen, die eine intensive Begleitung der Betriebe im Zuge der Umstellung auf schnabelungekürzte Herden sicherstellen sollen. Honorierung des Mehraufwands ist unverzichtbar Wie der ZDG betont, ist die Honorierung des Mehraufwands für die Junghennenaufzüchter und die Legehennenhalter unverzichtbar, denn mit der Haltung schnabelungekürzter Tiere werden die Erzeugungskosten steigen. Autor: ZDG/DGS | (c) DGS, 24.11.2015 |