DGS: EU-Handelsrestriktionen werden ausgeweitet

26-03-2024

Die Europäische Union wird ihre Handelsrestriktionen gegenüber ukrainischen Agrareinfuhren verschärfen. Darauf hat sich der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament verständigt.

von DGS Redaktion (Quelle: AgE)
 
Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat weitere Einfuhrbeschränkungen für ukrainische Agrarprodukte beschlossen. © alexlmx/colourbox.de
 

Die Kommission hatte Anfang des Jahres Begrenzungen für Eier, Geflügelfleisch und Zucker vorgeschlagen; der Rat hatte zunächst keine Änderungen gefordert. Auf Druck von Europaabgeordneten wurden jetzt noch Begrenzungen für Mais, Getreideschrot beziehungsweise Grütze sowie Honig hinzugefügt.

Im Einzelnen sollen diese Lieferungen für ein Jahr über eine „Notbremse“ auf dem Niveau der durchschnittlichen Importmengen der Jahre 2022 und 2023 gedeckelt werden. Zölle werden eingeführt, wenn die Bezugsmengen die entsprechenden Vorjahresniveaus überschreiten. Angaben über die genaue Höhe der ukrainischen Lieferungen in den Jahren 2022 und 2023 hatte die EU-Kommission bisher jedoch nicht gemacht.

Darüber hinaus kündigte die Kommission an, die ukrainischen Einfuhren von Weizen und anderen oben nicht genannten Getreidesorten verstärkt zu überwachen. Falls nötig werde die Brüsseler Behörde die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente im Fall von Marktstörungen einsetzen, heißt es in der politischen Einigung.

Zeitnahe Formalisierung erwartet

Die seit 2022 als Hilfe für die Ukraine in Kraft gesetzten autonomen Handelsmaßnahmen laufen noch bis zum 5. Juni. Bis dahin muss die jetzt gefundene Trilog-Einigung vom Parlament und dem Rat formell bestätigt werden. Mit einer Zustimmung des Europaparlaments wird Ende April gerechnet. Auch der Rat dürfte die Einigung aller Voraussicht nach zeitnah formalisieren. Die neuen Handelsrestriktionen könnten dann fristgerecht am 6. Juni für ein weiteres Jahr in Kraft treten.

 
 

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